Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung


Ihr Objekt ist bisher nicht mit Erfassungsgeräten für

Kaltwasser-, Warmwasser- und Heizung ausgestattet? Ihr Objekt ist bisher mit Erfassungsgeräten ausgestattet, aber Sie führen die Abrechnungen selbst durch oder Ihr Objekit ist mit Erfassungsgeräten eines anderen Mess- und Abrechnungsdienstleisters ausgestattet und Sie wollen Ihr Objekt mit Erfassungsgeräten ausstatten, nicht mehr selbst abrechnen oder den Anbieter wechseln?


Dann haben wir die passenden Lösungen für Sie:

Variante 1


Sie wollen Ihr Objekt mit Erfassungsgeräten ausstatten und die Abrechnungen künftig durch uns erstellen lassen?


Teilen Sie uns die Art und Menge der erforderlichen Erfassungsgeräte mit. Soweit erforderlich führen wir einen Ortstermin durch.


Danach werden wir Ihnen ein auf Ihr Objekt und Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zur Übernahme der Erfassungsgeräte sowie der Erstellung der Wasser- und Heizkostenabrechnungen übersenden.


Für die Erstellung des Angebots fallen für Sie keine Kosten an.


Sollten Sie sich auf Basis des Angebots für uns entscheiden, so können die Kosten für die Anmietung der Erfassungsgeräte sowie die Kosten der Erstellung der Wasser- und Heizkostenabrechnung grds. auf Ihre Mieter umgelegt werden.


Variante 2


Sie wollen die bei Ihnen vorhandenen Erfassungsgeräte weiter nutzen, aber zukünftig die Abrechnungen nicht mehr selbst erstellen?


Teilen Sie uns die Art und Menge der vorhandenen bzw. erforderlichen Erfassungsgeräte mit. Soweit erforderlich, führen wir einen Ortstermin durch.


Wir werden Ihnen sodann ein auf Ihr Objekt und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Erstellung der Wasser- und Heizkostenabrechnungen erstellen.


Für die Erstellung des Angebots fallen für Sie keine Kosten an.


Sollten Sie sich auf Basis des Angebots für uns entscheiden, so können die Kosten für die Erstellung der Wasser- und Heizkostenabrechnung grds. auf Ihre Mieter umgelegt werden. Ebenso können die Kosten etwaiger noch bestehender Mietverträge für Erfassungsgeräte anderer Anbieter grds. weiterhin auf die Mieter umgelegt werden.




Variante 3


Sie wollen Ihren bisherigen Mess- und Abrechnungsdienst wechseln?


Teilen Sie uns die Art und Menge der vorhandenen bzw. erforderlichen Erfassungsgeräte mit.


Sollte der mit Ihrem bisherigen Mess- und Abrechnungsdienstleister geschlossene Mietvertrag über die Erfassungsgeräte noch nicht, sondern nur der Vertrag über die Abrechnungen kündbar sein (Mietverträge über die Erfassungsgeräte und Verträge über die Erstellung der Abrechnungen haben nicht immer die gleiche Laufzeit), so gilt das zu Variante 2 Ausgeführte entsprechend.


Sollten die mit Ihrem bisherigen Mess- und Abrechnungsdienstleister geschlossenen Verträge über die Anmietung der Erfassungsgeräte und die Erstellung der Abrechnungen beendet sein oder die Beendigung beider Verträge bevorstehen, so gilt das zu Variante 1 Ausgeführte entsprechend.


Die Kosten des Abrechnungsdienstes richten sich nach unserer jeweils aktuellen Preisliste. Sollten Sie an einem Ankauf oder der Anmietung von Erfassungsgeräten interessiert sein, unterbreiten wir Ihnen hierfür gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Share by: