Energiebewusst leben

Zielvorgaben der EU


Die Senkung des Energiebedarfs zählt zu den fünf Dimensionen der Strategie für die Energieunion, die durch die Mitteilung der Kommission „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" 25.2.2015 ins Leben gerufen wurde. Die Erhöhung der Energieeffizienz in der gesamten Energiekette einschließlich Energieerzeugung, -übertragung, -verteilung, und -endverbrauch trägt zum Umweltschutz bei, verbessert die Luftqualität und die öffentliche Gesundheit, verringert die Treibhausgasemissionen, erhöht die Energieversorgungssicherheit aufgrund der geringeren Abhängigkeit von Energieimporten aus Drittländern, senkt die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen, mindert Energiearmut, und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit insgesamt, und verbessert so die Lebensqualität der Bürger (vgl. Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2018/2002 des europäischen Parlaments und Rates vom 11.12.2018).


Das Energieeffizienzziel soll dabei nach den Vorgaebn des Europäschen Rates bei wenigstens 32,5 % bis zum Jahr 2030 liegen.


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